Directors Dealings

Unter dem deutschen Wertpapiergesetz und im Zuge der Implementierung des 4. Finanzmarktförderungsgesetzes vom 1. Juli 2002 trat das deutsche Wertpapierhandelsgesetz in Kraft. Damit sind die Mitglieder des geschäftsführenden Vorstands und des Aufsichtsrats der Integralis AG gesetzlich verpflichtet, den Kauf oder Verkauf von Aktien der Integralis AG unter Artikel 15a des Wertpapierhandelsgesetzes offen zu legen. § 6.6 des Deutschen Corporate Governance Kodex enthält ferner eine Empfehlung für die Offenlegung solcher Wertpapiertransaktionen.

Integralis AG ISIN (WKN-No):DE0005155030

DGAP-DD: Integralis AG deutsch